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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der running-wolves Limousine Service e. Kfm.
Am Pferdemarkt 9 in 30853 Langenhagen

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§ 1 Zustandekommen des Vertrages

Die Reiseleistung kommt auf schriftliche, mündliche, fernmündliche oder per Bildschirmsystem getätigte Anmeldung des Kunden verbindlich zustande. Der Kunde ist an seine Anmeldung 10 Tage ab Eingang der schriftlichen Anmeldung bzw. Abgabe der mündlich oder fernmündlich erklärten Anmeldungserklärung gebunden. Nimmt die running-wolves Limousine Service e. Kfm. (im nachfolgenden Firma genannt) das Angebot des Kunden auf Abschluss des Vertrages nicht innerhalb dieser Frist an, ist der Kunde nicht mehr an seine Anmeldung gebunden. An dieses Angebot ist die Firma zehn Tage ab Zugang beim Kunden gebunden. Der Kunde kann das Neuangebot von der Firma innerhalb von zehn Tagen annehmen. Maßgebend ist der Eingang der Annahmeerklärung in schriftlicher oder mündlicher Form beim Reisebüro oder bei der Buchungsstelle. Die Firma ist berechtigt, Fahrten von Leistungsträgern durchführen zu lassen.

§ 2 Inhalt des Vertrages

Die Firma verpflichtet sich, dem Kunden ein den Vorgaben des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechendes, verkehrssicheres und technisch einwandfreies Fahrzeug bereitzustellen. Das Fahrzeug befindet sich bei Fahrtantritt stets in einem sauberen Zustand.

Die Reiseleistung ergibt sich aus der Beschreibung in der Buchung. Die Firma muss sich jedoch Leistungsänderungen, soweit sie nicht den Kern der Leistung berühren, vorbehalten. Nachträgliche Änderungen des Leistungspreises sind jedoch ausgeschlossen. Inhalt der Leistungen sind die Zusatzbestimmungen für die Durchführung von Abholungen und Rückfahrten in der jeweiligen gültigen Preisliste.

Die Firma verpflichtet sich, auch bei Verspätungen der ankommenden Flüge ein Fahrzeug bereitzustellen. Allerdings können Wartezeiten im Rahmen des Zumutbaren (bis zu 1 Stunde) nicht ausgeschlossen werden. Ansonsten sind die in der Buchungsunterlage angegebenen Ankunftszeiten für uns verbindlich. Der Kunde ist verpflichtet, uns Umbuchungen, die nach Auftragserteilung stattfinden, schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder per SMS anzuzeigen. Kommt der Kunde seiner Anzeigepflicht nicht nach, erlischt unsere Pflicht zur Beförderung.

Die Festlegung der Abholzeiten für die Fahrgäste obliegt der Firma; sie ergibt sich aus der Fahrzeit sowie den Bestimmungen der Charter- und Linienfluggesellschaften. Die Abholzeiten sind Richtwerte, die durch Ihre Disposition bei veränderter Wetter- oder Verkehrslage der neuen Situation angepasst werden müssen. Bei Einzelabholungen (Comforttarif und Firmenvereinbarungen) darf seitens des Kunden eine „feste Abholzeit“ unter Berücksichtigung der Fahrzeit und den Bestimmungen der Charter- und Linienfluggesellschaften vorgegeben werden.

Das Gepäck des Kunden wird im Rahmen der Bedingungen der Charter- und Linienfluggesellschaften kostenlos befördert. Bei Übergepäck werden Zuschläge erhoben, die unserer aktuellen Preisliste entnommen werden können.

§ 3 Preis

Der in der jeweils zuletzt veröffentlichten Preisliste angegebene Preis oder der im Internet dargestellte Preis, ist bei Anmeldung des Kunden gegenüber dem Reisebüro oder der Buchungsstelle zu entrichten, spätestens bei Antritt der ersten gebuchten Fahrt.

Die Beförderung von Kindern bis 6 Jahre ist im Preis enthalten. Die Preise gelten für eine Abholadresse und eine einfache Strecke; pro weitere angefahrene Adresse auf direktem Weg vom oder zum Flughafen wird ein Zusatzentgelt gemäß der gültigen Preisliste berechnet.

Nebenkosten wie z. B. Straßen- oder Parkgebühren sind in den angegebenen Preisen nicht enthalten. Die Firma behält sich außerdem vor, eventuelle Mehrwertsteuererhöhungen mit Inkrafttreten dem Kunden voll weiterzubelasten.

Rechnungsbeträge sind sofort und ohne Abzug fällig. Die Firma behält sich vor, den Verzug auch vor Ablauf der 30-Tage-Frist durch eine Mahnung mit Fristsetzung herbeizuführen.

§ 4 Rücktritt und Treffpunkte an den Flughäfen

Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu. Liegt die Rücktrittserklärung des Kunden bei der Firma mehr als 24 Stunden vor Antritt der Fahrt vor, werden Stornierungsgebühren nicht erhoben. Rücktrittserklärungen für Fahrten ab Flughafen Hannover, die weniger als 24 Stunden vor Antritt der Fahrt bei der Firma eingehen, lösen eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % des gültigen Fahrpreises aus. Rücktrittserklärungen für Fahrten ab allen anderen Startpunkten, die weniger als 24 Stunden vor Antritt der Fahrt bei der Firma eingehen, lösen eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100 % des Fahrpreises aus. Bei Nichterscheinen des Kunden wird der Gesamtfahrpreis als Entschädigung geschuldet. Dem Kunden bleibt jedoch vorbehalten, der Firma nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist. Rücktrittserklärungen müssen entweder schriftlich, per SMS oder per E-Mail an die Firma erfolgen.

Die Treffpunkte an den jeweiligen Flughäfen sind in der zuletzt veröffentlichen Preisliste angegeben und verbindlich.

Eventuelle Abweichungen von diesem Paragraph sind in einer individuellen Vereinbarung schriftlich festzuhalten.

§ 5 Gewährleistung

Die Firma haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Fahrten, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung. Die Firma haftet nicht für Leistungsstörungen durch höhere Gewalt, z.B. Krieg oder kriegsähnliche Vorgänge, Feindseligkeiten, Aufstand oder Bürgerkrieg, Verhaftung, Beschlagnahme oder Behinderung durch Staatsorgane oder andere Personen, Straßenblockaden, Quarantänemaßnahmen, sowie von ihr nicht zu vertretende Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsniederlegungen.

Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet die Firma dem Kunden im Schadensfalle im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung der Firma der Höhe nach auf das Dreifache des vereinbarten Gesamtfahrpreises. Die Firma haftet im Übrigen nur für grobes Verschulden. Sie haftet jedoch auch für einfache Fahrlässigkeit, wenn sie eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, der für den Kunden eine besondere Bedeutung zukommt. Der Kunde ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich schriftlich zur Kenntnis der Firma zu bringen, spätestens 14 Tage nach Beendigung der in Verbindung mit der Leistung getätigten Reise.

§ 6 Datenverarbeitung

Die Firma darf die von dem Kunden zur Verfügung gestellten Daten verarbeiten, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist.

§ 7 Übersetzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wegen der internationalen Geschäftsbeziehungen der Firma auch ins Englische übersetzt zu finden. Bei inhaltlichen Abweichungen der englischen Übersetzung von dem deutschen Urtext gilt allein die Fassung des deutschen Urtextes.

§ 8 Gerichtsstrand und Salvatoresche Klausel

Für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus mit der Firma geschlossenen Verträgen ist das für den Geschäftssitz der Firma zuständige Gericht.

Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.

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